ZfIR 2010, 334

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtBGB § 1004 Abs. 175. Verpflichtung des Wohnungseigentümers (Vermieters) als Zustandsstörer die auf seiner dem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gartenfläche stehende Thujenhecke zurückzuschneidenBGH, Beschl. v. 04.03.2010 – V ZB 130/09 (OLG München)BGHBeschl.4.3.2010V ZB 130/09OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein.

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