ZfIR 2009, 337

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 154 Satz 1, § 155 Abs. 179. Verpflichtung des Zwangsverwalters Rücklagen zur Zahlung von ihm bezogener Energielieferungen zu bildenBGH, Urt. v. 05.03.2009 – IX ZR 15/08 (OLG Schleswig)BGHUrt.5.3.2009IX ZR 15/08OLG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Versorgungsunternehmen, das für das verwaltete Grundstück Energie und Wasser liefert, kann „Beteiligter“ i. S. v. § 154 Satz 1 ZVG sein.

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