ZfIR 2009, 318

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungVertragsrechtBGB § 276Aufklärungspflicht der Bank über erhaltene Rückvergütungen auch bei Anlageberatung zu Nicht-WpHG-FinanzinstrumentenBGB§ 276BGH, Beschl. v. 20.01.2009 – XI ZR 510/07 (OLG Naumburg)BGHBeschl.20.1.2009XI ZR 510/07OLG Naumburg

Leitsatz der Redaktion:

Ein Beratungsvertrag verpflichtet die Bank, dem Anleger etwaige Rückvergütungen, unabhängig von der Rückvergütungshöhe, offenzulegen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die beratende Bank Aktienfonds, Immobilienfonds oder Medienfonds vertreibt; der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich (Fortführung von BGHZ 170, 226, 234 f. = ZIP 2007, 518).

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