ZfIR 2026, 385

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 157, 203, 280, 286, 288, 306 Abs. 2, § 307 Abs. 1; VOB/B § 17 Abs. 8 Nr. 272. AGB-rechtlich unwirksam vereinbarte Rückgabe nicht verwendeter Sicherheit (Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaft) erst nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche BGB§ 157 BGB§ 203 BGB§ 280 BGB§ 286 BGB§ 288 BGB§ 306 BGB§ 307 VOB/B§ 17 BGH, Urt. v. 07.05.2026 – VII ZR 107/25 (LG Offenburg)BGHUrt.7.5.2026VII ZR 107/25LG Offenburg

Leitsatz des Gerichts:

Die in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB 2012) enthaltene Klausel
„110 Sicherheitsleistung (§ 17)
110.3 Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind.“
benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist daher als vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.

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