ZfIR 2026, 379

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 16 Abs. 2 Satz 2Keine ordnungsgemäße Verwaltung bei unangemessener, benachteiligender Änderung des Umlageschlüssels (hier: von Miteigentumsanteil auf Objektprinzip) WEG§ 16 BGH, Urt. v. 24.04.2026 – V ZR 50/25 (LG Frankfurt/M.)BGHUrt.24.4.2026V ZR 50/25LG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss widerspricht im Allgemeinen dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die neue Kostenverteilung den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer nicht angemessen ist und insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt; die richterliche Kontrolle ist nicht auf eine bloße Willkürprüfung beschränkt.
2. Ist in einer Wohnungseigentumsanlage mit unterschiedlich großen Einheiten vereinbart, die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen zu verteilen, widerspricht es regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, die Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme (hier: Heizungserneuerung) durch Mehrheitsbeschluss nach Einheiten zu verteilen.

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