ZfIR 2024, 356

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1365 Abs. 1; GBO §§ 19, 20, 2973. Grundsätzlich keine Zustimmung/Einwilligung des Ehegatten bei Auflassung eines im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks an Dritten BGB§ 1365 GBO§ 19 GBO§ 20 GBO§ 29 OLG Köln, Beschl. v. 05.01.2024 – 2 Wx 228/23 (AG Köln)OLG KölnBeschl.5.1.20242 Wx 228/23AG Köln

Leitsatz des Gerichts:

Die Berechtigung und Verpflichtung des Grundbuchamts, Nachweise im Hinblick auf § 1365 Abs. 1 BGB zu verlangen, besteht nur bei konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 1365 Abs. 1 BGB im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung.

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