ZfIR 2023, 400

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtGNotKG § 48 Abs. 1 Satz 180. Kostenprivilegierung auch für Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung bei landwirtschaftlicher Betriebsübergabe GNotKG§ 48 ZfIR 2023, 401 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.05.2023 – I-3 Wx 61/23 (AG Geldern)OLG DüsseldorfBeschl.15.5.2023I-3 Wx 61/23AG Geldern

Leitsatz des Gerichts:

Voraussetzung der Kostenprivilegierung des § 48 Abs. 1 Satz 1 GNotKG ist, dass das jeweilige Verfahren oder Geschäft „im Zusammenhang mit einer Übergabe oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs mit Hofstelle“ steht. Privilegiert wird folglich nicht nur die eigentliche Übergabe oder Zuwendung, sondern auch sie vorbereitende oder ihrem Vollzug dienende Verfahren und Geschäfte. Dazu zählt auch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch, die das in einem Hofübertragungsvertrag enthaltene Widerrufsrechts des Veräußerers absichert.

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