ZfIR 2023, 400

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtHeizkostenV a. F. § 5 Abs. 2 Satz 1; WEG a. F. § 21 Abs. 477. Ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechende Jahresabrechnung bei Differenzberechnung zur Ermittlung des Verbrauchs im Fall nicht heilbaren Verstoßes gegen HeizkostenVO (hier: fehlende Vorerfassung) HeizkostenV a.F.§ 5 WEG a.F.§ 21 BGH, Urt. v. 16.09.2022 – V ZR 214/21 (LG Düsseldorf)BGHUrt.16.9.2022V ZR 214/21LG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Ist bei einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a. F. nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler vorerfasst worden, entspricht die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt.

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