ZfIR 2023, 399

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 883 Abs. 1 Satz 1, § 894; ZPO § 322 Abs. 1, §§ 259, 26074. Voraussetzungen der Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Löschung einer Auflassungsvormerkung nach rechtskräftiger Abweisung des Löschungsanspruchs BGB§ 883 BGB§ 894 ZPO§ 322 ZPO§ 259 ZPO§ 260 BGH, Urt. v. 17.02.2023 – V ZR 22/22 (OLG Stuttgart)BGHUrt.17.2.2023V ZR 22/22OLG Stuttgart

Leitsätze des Gerichts:

1. Die rechtskräftige Entscheidung, mit der die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags festgestellt wird, hat präjudizielle Bedeutung für die Entscheidung über die Berichtigung des Grundbuchs wegen Erlöschens des durch Vormerkung gesicherten Anspruchs aus diesem Vertrag; mit Rechtskraft des Feststellungsurteils steht fest, dass die Auflassungsvormerkung nicht entstanden und das Grundbuch hinsichtlich deren Eintragung unrichtig ist.
2. Ist in einem Vorprozess eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung rechtskräftig abgewiesen worden, ist ein mit dem Klageantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags verbundener erneuter Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Vormerkung nur dann zulässig, wenn die Klageanträge dergestalt in ein Eventualverhältnis gestellt werden, dass der auf Grundbuchberichtigung gerichtete Antrag nur hilfsweise für den Fall gestellt wird, dass der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags Erfolg hat.

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