ZfIR 2022, 378

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 138; GBO § 18 Abs. 1; BauGB § 194Ablehnung des Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung durch das Grundbuchamt wegen Sittenwidrigkeit des Grundstückskaufvertrags BGB§ 138 GBO§ 18 BauGB§ 194 OLG Braunschweig, Beschl. v. 30.03.2022 – 2 W 10/22 (AG Osterode am Harz)OLG BraunschweigBeschl.30.3.20222 W 10/22AG Osterode am Harz

Leitsätze der Redaktion:

1. Besteht zwischen dem im Zuge der Zwangsversteigerung gutachterlich festgestellten Verkehrswert und dem wenige Wochen später für das Grundstück erzielten Kaufpreis eine Wertdifferenz von mehr als dem 2,5-fachen, ist der beurkundete Grundstückskaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig; die beim Grundbuchamt beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist von diesem abzulehnen.
2. Zweifel an der Vermutung der verwerflichen Gesinnung mindestens eines der am Kaufvertrag Beteiligten lassen sich nur durch die Vorlage eines von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellten Gutachtens ausräumen.

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