ZfIR 2022, 367

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungVertragsrechtVOB/B § 6 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. cAnforderungen an Geltendmachung COVID-19 bedingter Bauzeitverzögerung durch Bauträger VOB/B§ 6 KG, Urt. v. 24.05.2022 – 21 U 156/21 (rechtskräftig; LG Berlin)KGUrt.24.5.202221 U 156/21rechtskräftigLG Berlin

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Werkunternehmer oder Bauträger hat seinen Verzug nicht zu vertreten, soweit er durch schwerwiegende, unvorhersehbare und unabwendbare Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert war.
2. Ist es umstritten, ob die Auswirkungen der Coronapandemie einen Werkunternehmer in diesem Sinne vom Verzug entlasten, so hat er darzulegen, wie sich ein von ihm nicht zu verantwortender Umstand im Einzelnen auf den Herstellungsprozess ausgewirkt und ihn verzögert hat („bauablaufbezogene Darstellung“).
3. Ist ein Bauträger in Verzug mit der Übergabe einer Wohneinheit, die der Erwerber nicht selbst beziehen, sondern vermieten will, so besteht der Schaden des Erwerbers in den Vermietungserlösen, die ihm verzugsbedingt entgangen sind.

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