ZfIR 2021, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2021 Aktuell

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) veröffentlicht

Die neue (an die Änderungen des WEMoG angepasste) AVA wurde am 12. 7. 2021 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesregierung hatte die nach Inkrafttreten des WEMoG erforderliche Neufassung der AVA beschlossen. Die gem. Art. 84 Abs. 2 GG erforderliche Zustimmung des Bundesrats hatte dieser erteilt. Gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG in der seit dem 1. 12. 2020 geltenden Fassung sind der Eintragungsbewilligung als Anlage u. a. eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG (nicht mehr wie bisher § 3 Abs. 2 WEG) vorliegen. Damit muss sich die Bescheinigung zusätzlich zur Abgeschlossenheit künftig auch auf die Maßangaben im Aufteilungsplan beziehen. (DNotI v. 19. 7. 2021)

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