RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2021
Aktuell
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) veröffentlicht
Die neue (an die Änderungen des WEMoG angepasste) AVA wurde am 12. 7. 2021 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesregierung hatte die nach Inkrafttreten des WEMoG erforderliche Neufassung der AVA beschlossen. Die gem. Art. 84 Abs. 2 GG erforderliche Zustimmung des Bundesrats hatte dieser erteilt. Gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG in der seit dem 1. 12. 2020 geltenden Fassung sind der Eintragungsbewilligung als Anlage u. a. eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG (nicht mehr wie bisher § 3 Abs. 2 WEG) vorliegen. Damit muss sich die Bescheinigung zusätzlich zur Abgeschlossenheit künftig auch auf die Maßangaben im Aufteilungsplan beziehen. (DNotI v. 19. 7. 2021)