RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
BVerfG: Zum COVID-19-Pandemie-Gesetz
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten durch Vermieter im Rahmen der Neuregelungen zur COVID-19-Pandemie nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genügte (BVerfG, Beschl. v. 1. 4. 2020 – 1 BvR 714/20). Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde, die er mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verbunden hat, gegen die Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten eines Mietverhältnisses durch Vermieter im Rahmen von Neuregelungen, mit denen der Gesetzgeber auf die COVID-19-Pandemie reagiert hat.
Die Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig abgewiesen, da sie bereits nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügt. Der Beschwerdeführer habe nicht dargelegt, dass er von den angegriffenen Regelungen aktuell und nicht nur potenziell betroffen (vgl. BVerfGE 1, 92, 102) und klar abzusehen ist, dass und wie sich der durch Art. 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht geänderte Art. 240 § 2 EGBGB im vorliegenden Fall auswirke (vgl. BVerfGE 146, 71, 110, Rz. 117). Zudem fehle die erforderliche argumentative Auseinandersetzung mit der Begründung des Gesetzentwurfs und dem Sinn und Zweck der angegriffenen Regelungen auch im Hinblick auf die Belange der Mieterinnen und Mieter.
(www.bverfg.de)