RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Zensus 2021: Verschiebung wegen Corona?
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich in einer Pressekonferenz am 30. 3. 2020 für die Verschiebung des Zensus um ein Jahr auf 2022 aus. Mit Bund und Ländern sei man dazu bereits in Gesprächen. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) unterstützt diese Pläne ausdrücklich. Nach § 24 Zensusgesetz 2021 sind Immobilienverwalter neben Eigentümern und sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten auskunftspflichtig für die Gebäude- und Wohnungszählung. Durch die Corona-Krise sind die für den Zensus zuständigen Statistischen Landesämter und auch die Immobilienverwaltungen zusätzlich belastet. Darüber hinaus finden derzeit keine Wohnungseigentümerversammlungen mehr statt, was eine Beschlussfassung der Gemeinschaften zum Zensus unmöglich mache, so der VDIV Deutschland.
(PM des VDIV Deutschland v. 30. 3. 2020)