ZfIR 2020, 320

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 28 Abs. 2, 3, 564. Keine Bestandskraft der Jahresabrechnung hinsichtlich der bei einem Wohnungseigentümer entstandenen Hausgeldrückstände WEG§ 28 BGH, Beschl. v. 13.02.2020 – V ZR 29/15 (LG Stuttgart)BGHBeschl.13.2.2020V ZR 29/15LG Stuttgart

Leitsatz der Redaktion:

Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer, die in den aus der Jahresabrechnung abgeleiteten Einzelabrechnungen aufgeführt sind, sind von der Bestandskraft der Jahresabrechnung nicht erfasst; im Streitfall ist deshalb auch bei einer bestandskräftig gewordenen Jahresabrechnung der Umfang der Rückstände festzustellen.

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