ZfIR 2020, 319

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 43462. Keine Vereinbarung einer Beschaffenheitsvereinbarung bei lediglich allgemeiner Anpreisung des Gebäudes im Maklerexposé BGB§ 434 OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 16.01.2020 – 4 U 2183/19 (LG Görlitz)OLG DresdenHinweisbeschl.16.1.20204 U 2183/19LG Görlitz

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Angabe in einem Maklerexposé, ein Gebäude sei „mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“ stellt keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich der Wohn- und Sanierungsstandards dar.
2. Enthält der notarielle Kaufvertrag keine Angaben zur geschuldeten Beschaffenheit eines Grundstücks, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm vereinbaren wollte.

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