RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2019
Aktuell
LG Berlin: Wettbewerbsrechtliche Grenzen für Mietinkasso
Das LG Berlin entschied über wettbewerbsrechtliche Grenzen im geschäftlichen Auftreten eines Mietinkasso-Unternehmens (LG Berlin, Urt. v. 15. 1. 2019 – 15 O 60/18). Klägerin in diesem Verfahren ist die Rechtsanwaltskammer Berlin, sie macht gegen die Beklagte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Die Beklagte bietet über eine Internetseite gewerblich die Geltendmachung und Durchsetzung der Rechte von Wohnraummietern aus den Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB), bei Mieterhöhungsverlangen und im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen an. Sie verfügt über einer Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Inkassodienstleistungen. Die Rechtsanwaltskammer ist der Auffassung, die Beklagte erbringe von ihrer Inkassoerlaubnis nicht gedeckte Rechtsdienstleistungen, indem sie außergerichtlich in klassischer Weise rechtsberatend tätig sei.
Das LG sah dies anders und entschied, dass es sich bei den Tätigkeiten der Beklagten zur Durchsetzung der Mietpreisbremse entweder schon nicht um eine Rechtsdienstleistung handele oder sie von der Inkassoerlaubnis umfasst seien oder die Beklagte in diesem Bereich nur als Prozessfinanziererin tätig werde. Das Gericht bejahte jedoch einen Unterlassungsanspruch aus den § 8 Abs. 1, 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) insoweit, als die Bezeichnung der Beklagten als Rechtsdienstleistungsgesellschaft im Zusammenhang mit der Bezeichnung der ebenfalls beklagten Rechtsanwälte geeignet sei, dahingehend zu täuschen, dass die Beklagte eine Rechtsanwaltsgesellschaft und kein Inkassounternehmen sei.
(PM 1/2019 LG Berlin v. 16. 1. 2019)