ZfIR 2019, 287

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO §§ 47, 83 Nr. 6; RPflG § 10 Satz 169. Heilung eines Verstoßes gegen die Wartepflicht bei nicht erledigtem Befangenheitsgesuch gegen Rechtspfleger durch rechtskräftige Zurückweisung der Beschwerde ZPO§ 47 ZPO§ 83 RPflG§ 10 BGH, Beschl. v. 15.11.2018 – V ZB 71/18 (LG Gießen)BGHBeschl.15.11.2018V ZB 71/18LG Gießen

Leitsatz der Redaktion:

Ein etwaiger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO i. V. m. § 10 Satz 1 RPflG ist jedenfalls dadurch geheilt, dass die Beschwerde gegen die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs rechtskräftig zurückgewiesen wurde und deshalb die Unbegründetheit der Ablehnung feststeht.

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