ZfIR 2019, 286

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 226, 903 Satz 1, § 1004 Abs. 166. Kein Anspruch eines (WEG-)Miteigentümers auf Beseitigung eines auf im Eigentum des Nachbarn stehender Stichstraße errichteten Zauns BGB§ 226 BGB§ 903 BGB§ 1004 OLG Rostock, Urt. v. 17.09.2018 – 3 U 40/17 (rechtskräftig; LG Stralsund)OLG RostockUrt.17.9.20183 U 40/17rechtskräftigLG Stralsund

Leitsätze des Gerichts:

1. Jedem Wohnungseigentümer einer WEG steht ein Individualanspruch gem. § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung, z. B. wegen Lärms oder auch durch eine bauliche Veränderung zu.
2. Einer besonderen Ermächtigung durch die WEG bedarf es nicht.
3. Zum Anspruch der Nutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung zum eigenen hinteren Grundstücksteil.

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