ZfIR 2019, 280

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB §§ 242, 309 Nr. 9 Buchst. a; WEG § 10 Abs. 2 Satz 2Unwirksame Verpflichtung des Wohnungseigentümers zum Abschluss eines mehr als zweijährigen Betreuungsvertrags bei selbstgenutzter Wohnung BGB§ 242 BGB§ 309 WEG§ 10 BGH, Urt. v. 10.01.2019 – III ZR 37/18 (LG Düsseldorf)BGHUrt.10.1.2019III ZR 37/18LG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Teilungserklärung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen, und der den einzelnen Wohnungseigentümern bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft keine angemessenen Spielräume für eine interessengerechte Ausgestaltung der Verträge einräumt (Anschluss und Fortführung von BGH, Urt. v. 13. 10. 2006 – V ZR 289/05, ZfIR 2008, 34 (LS) = NJW 2007, 213 und v. 21. 12. 2012 – V ZR 221/11, ZfIR 2013, 292 (m. Anm. Grziwotz, S. 295) = NJW 2013, 1963).

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