ZfIR 2018, 287

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtEuErbVO Art. 1 Abs. 2 lit. k, lit. l, Art. 3164. Unmittelbarer Eigentumsübergang bei nach polnischem Erbrecht angeordnetem Vindikationslegat bezüglich in Deutschland belegener Grundstücke EuErbVOArt. 1 EuErbVOArt. 31 EuGH, Urt. v. 12.10.2017 – Rs C-218/16 (Bezirksgericht Gorzów Wielkopolski, Polen)EuGHUrt.12.10.2017Rs C-218/16Bezirksgericht Gorzów Wielkopolski, Polen

Leitsatz der Redaktion:

Art. 1 Abs. 2 lit. k und lit. l sowie Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 7. 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses sind dahin auszulegen, dass sie der Ablehnung der Anerkennung der dinglichen Wirkungen des Vindikationslegats, das dem von einem Erblasser gem. Art. 22 Abs. 1 dieser Verordnung gewählten auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht bekannt ist, durch eine Behörde eines Mitgliedstaats entgegenstehen, wenn die Ablehnung allein auf der Begründung beruht, dass dieses Vermächtnis das Eigentum an einer Immobilie betrifft, die in diesem Mitgliedstaat belegen ist, dessen Rechtsordnung das Institut des Vermächtnisses mit unmittelbarer dinglicher Wirkung im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls nicht kennt.

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