ZfIR 2017, 282

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 1191; ZPO § 767Voraussetzungen der Ablehnung eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage wegen verjährter Grundschuldzinsen BGB§ 1191 ZPO§ 767 BGH, Urt. v. 21.10.2016 – V ZR 230/15 (OLG Brandenburg)BGHUrt.21.10.2016V ZR 230/15OLG Brandenburg

Leitsatz des Gerichts:

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.

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