ZfIR 2016, 289

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrecht EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 168. Geltendmachung von Aufwendungen zur Beseitigung der an einem erworbenen Gebäude nachträglich eingetretenen Schäden als sofort abzugsfähige Werbungskosten EStG§ 6 EStG§ 9 ZfIR 2016, 290 FG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016 – 11 K 4274/13 EFG DüsseldorfUrt.21.1.201611 K 4274/13 E

Leitsätze der Redaktion:

1. Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, wenn die Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden an einem erworbenen Gebäuden veranlasst sind.
2. In den Fällen von Schäden an Gebäuden nach Erwerb bedarf § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einer teleologischen Reduktion.

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