ZfIR 2015, A 5

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Aktuell

Anfrage zu Räumungsklagen nach Mietrechtsänderung

Wenig Konkretes kann die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4232) bezüglich der Auswirkungen einer Neuregelung des Räumungsklagerechts antworten. Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie häufig die neu eingeführte Sicherungsanordnung im Rahmen von Räumungsklagen, die mit einer Zahlungsklage verbunden waren, angefragt wurde. Diese Möglichkeit besteht seit einer änderung der Zivilprozessordnung durch das Mietrechtsänderungsgesetz aus dem Jahr 2013.
Laut Antwort der Bundesregierung (18/4381) liegen dazu – und zu der Zahl der darauf beruhenden Anordnung auf Wohnungsräumungen – keine Daten vor. Dies trifft auch auf die Zahl der Fälle zu, in denen sich die einstweilig angeordnete Räumung einer Wohnung im späteren Hauptsachverfahren als unberechtigt herausstellte. Es sei aber davon auszugehen, dass solche Fälle „ausgeschlossen werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Anforderungen an eine Sicherungsanordnung seien so hoch, dass eine Räumungsverfügung nur dann in Betracht käme, „wenn auch die Hauptsachklage höchstwahrscheinlich erfolgreich ist“.
(Quelle: hib Nr.178 vom 2.4.2015)

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