ZfIR 2015, 304

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2015Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtGrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 168. Keine Bedenken gegen die BFH-Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht – Einbeziehung von Bauerrichtungskosten indie grunderwerbsteuerliche BemessungsgrundlageGrEStGsect;1BFH, Urt. v. 04.12.2014 – II R 22/13 (FG Hannover)BFHUrt.4.12.2014II R 22/13FG Hannover

Leitsatz der Redaktion:

Schließt der Steuerschuldner mit einer ein Baugrundstück veräußernden Gesellschaft (KG) einen Kaufvertrag und mit einer mit der KG zusammenarbeitenden Gesellschaft (GmbH) einen Werkvertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem erworbenen Grundstück, liegt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vor, auf den sich der grunderwerbsteuerliche Erwerbsvorgang bezieht; die Bauerrichtungskosten sind in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer miteinzubeziehen.

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