ZfIR 2015, 299

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZIP2015RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 94 Abs. 1 Satz 1Keine Haftung des antragstellenden Beteiligten für die Vergütung des Verwalters bei masseloser gerichtlicher Verwaltung gem. § 94 ZVGZVG§ 94BGH, Urt. v. 26.02.2015 – IX ZR 172/14 (LG Heilbronn)BGHUrt.26.2.2015IX ZR 172/14LG Heilbronn

Leitsatz des Gerichts:

Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks bis zur Zahlung des Meistgebots durch den Ersteher auf Antrag eines Gläubigers die gerichtliche Verwaltung angeordnet, steht dem Verwalter ein Vergütungsanspruch nur gegen den Ersteher und nicht auch gegen den antragstellenden Gläubiger zu.

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