RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Aktuell
DDIV: Versicherungspflicht und Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter gefordert
Untreue, Missmanagement, Vetternwirtschaft – Stichworte, die in der letzten Zeit wieder vermehrt in Verbindung mit Eigentumswohnungen und deren Verwaltung in den Medien präsent waren. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) drängt daher auf die Einführung von Mindestanforderungen für die Tätigkeit als Immobilienverwalter. Erwerb von Eigentum werde in Deutschland steuerlich gefördert und als Kapitalanlage und Altersvorsorge empfohlen. Doch bis heute unterliege die Tätigkeit des Immobilienverwalters keinerlei Mindestanforderungen. Einzige Pflicht sei die Gewerbeanzeige (§ 14 GewO). Der Immobilienverwalter übernehme jedoch als Bindeglied zwischen Dienstleistern, Mietern und Eigentümern in der heutigen Zeit die verantwortungsvolle Aufgabe der Vermögensverwaltung. Eigentümer und Mieter müssten daher zukünftig besser geschützt werden. Dies ginge nur mit der Einführung von Mindestvoraussetzungen für die Tätigkeit als Immobilienverwalter, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV. Als Minimum an gesetzlichen Rahmenbedingungen fordert der Dachverband die Pflicht zur Vermögens- und Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung sowie eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter in der Gewerbeordnung. Eine derartige Regelung stehe nicht im Konflikt mit der freien Berufswahl (Art. 12 GG). Dies wurde bereits in einem vom DDIV in Auftrag gegebenen Verfassungsgutachten bestätigt.
(Quelle: Pressemitteilung des DDIV vom 2.4.2013)