ZfIR 2013, 301

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 12 Nr. 168. Einkünfteerzielungsabsicht auch bei vorübergehendem Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltenenen Räumen in der Wohnung des Steuerpflichtigen/EigentümersBFH, Urt. v. 22.01.2013 – IX R 19/11 (FG Cottbus) +BFHUrt.22.1.2013IX R 19/11FG Cottbus

Leitsatz des Gerichts:

Leerstandszeiten im Rahmen der Untervermietung einzelner Räume innerhalb der eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen sind nicht der Eigennutzung, sondern der Vermietungstätigkeit zuzurechnen, wenn ein solcher Raum – als Objekt der Vermietungstätigkeit – nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer steht und feststeht, dass das vorübergehend leer stehende Objekt weiterhin für eine Neuvermietung bereit gehalten wird.

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