ZfIR 2013, 300

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 101864. Keine wechselseitige Bestellung einer Grunddienstbarkeit bei Identität von herrschendem und dienendem GrundstückKG, Beschl. v. 12.03.2013 – 1 W 33-50/13 (AG Tempelhof- Kreuzberg)KGBeschl.12.3.20131 W 33-50/13AG Tempelhof- Kreuzberg

Leitsatz des Gerichts:

Berechtigter einer Grunddienstbarkeit kann immer nur der Eigentümer eines anderen als des dienenden Grundstücks sein. Die wechselseitige Bestellung einer Gesamtgrunddienstbarkeit zu Gunsten der Eigentümer mehrerer Grundstücke ist damit nicht vereinbar.

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