ZfIR 2013, 282

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2013RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 278, 280, 535; VVG § 67 a.F. (jetzt: § 86)Keine Haftungsbeschränkung oder Regressverzicht zu Gunsten des Vermieters bei vom Mieter abgeschlossener SachversicherungBGB§ 278BGB§ 280BGB§ 535VVG§ 67 a.F.VVG§ 86BGH, Urt. v. 12.12.2012 – XII ZR 6/12 (OLG Karlsruhe)BGHUrt.12.12.2012XII ZR 6/12OLG Karlsruhe

Leitsätze des Gerichts:

1. Zur Haftung des Vermieters von Geschäftsräumen für Schäden des Mieters, die diesem auf Grund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen.
2. Der Geschäftsversicherungsvertrag des Mieters, durch den er seine Geschäftseinrichtung und seinen Betriebsunterbrechungsschaden u.a. gegen Feuer versichert, kann nicht zugunsten des Vermieters, der einen Schaden an den versicherten Gegenständen durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat, ergänzend dahin ausgelegt werden, dass der Versicherer auf einen Regress gegen den Vermieter verzichtet.

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