ZfIR 2012, A 4

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Reformbedarf im ZVG? – Kommission aus DAV, BDR und VdR

Zu dem Thema „Reformbedarf im ZVG?“ referierte Rechtsanwalt Leif Holger Wedekind am 21.3.2012 auf der Jahrestagung der Zwangsverwalter, der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV, in Berlin. Bereits am Vortag hatten sich Mitglieder aus den Verbänden DAV, BDR und dem VdR zu diesem Thema zusammensetzt. Das ZVG soll den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Dies bedeutet z. B. eine zeitgemäßere Gestaltung des Zwangsverwaltungsverfahrens – mit dem ursprünglich nach dem ZVG eine Zwangsversteigerung verhindert werden sollte. So soll die Verwertungsförderung durch den Zwangsverwalter bis hin zur eigenen Verwertungsbefugnis – einer Art „Immobilien-Insolvenz-Verfahren“ ermöglicht werden. Dabei müsse auch das Thema Vergütung wegen des erhöhten Haftungsrisikos bedacht werden.
Auch sollten Besichtigungen des zwangsverwalteten Objekts in diesem Zusammenhang möglich sein. Die Zwangsverwaltung in Kooperation mit der Zwangsversteigerung.
Im Zwangsversteigerungsverfahren wird eine Straffung der Abläufe angestrebt. Die Wertgrenzen hätten sich so nicht in der Praxis bewährt (s. BGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Gläubiger-Eigengeboten).
Anm. d. Red.: Lesen Sie den ausführlichen Tagungsbericht zu der Jahrestagung der Zwangsverwalter 2012 von Herrn Rechtsanwalt Michael Blauth demnächst in der ZfIR.

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