ZfIR 2012, 290

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 23 Abs. 266. Voraussetzungen der formellen und materiellen Gültigkeit eines WEG-Beschlusses über die Zahlung einer SonderumlageBGH, Urt. v. 13.01.2012 – V ZR 129/11 (LG Köln)BGHUrt.13.1.2012V ZR 129/11LG Köln

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Zahlung einer Sonderumlage ist nicht deshalb formal ungültig, weil die Einladung zur Eigentümerversammlung keine weitere Unterlage mit Einzelheiten zur Begründung der Sonderumlage enthält. Eine Bezeichnung des Gegenstands der Einberufung ist zur Information der Eigentümer ausreichend.

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