ZfIR 2012, 289

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtBGB § 906 Abs. 2 Satz 263. Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Nutzungsbeeinträchtigung im Verhältnis von BruchteilseigentümernBGH, Urt. v. 10.02.2012 – V ZR 137/11 (OLG Oldenburg)BGHUrt.10.2.2012V ZR 137/11OLG Oldenburg

Leitsatz des Gerichts:

Im Verhältnis von Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur alleinigen Nutzung zugewiesen haben, finden die Grundsätze zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Beeinträchtigungen, die von einem Nutzungsbereich auf einen anderen Nutzungsbereich einwirken, keine Anwendung.

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