ZfIR 2012, 289

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 67; AO § 31062. Berechtigung des Pfändungsgläubigers zur Erteilung eines neuen Grundschuldbriefs bereits mit Erlass der PfändungsverfügungBGH, Beschl. v. 16.02.2012 – V ZB 308/10 (OLG München)BGHBeschl.16.2.2012V ZB 308/10OLG München

Leitsatz des Gerichts:

Das Recht des Gläubigers einer Briefgrundschuld, nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs die Erteilung eines neuen zu beantragen, geht mit Erlass der Pfändungsverfügung nach § 310 AO auf den Pfändungsgläubiger über. Einer zusätzlichen Pfändung dieses Rechts bedarf es nicht.

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