ZfIR 2012, 285

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtGG Art. 103 Abs. 1; ZVG § 83 Nr. 6; ZPO § 90 Abs. 1 Satz 3Zur Ablehnung eines Beistands im ZwangsversteigerungsverfahrenGGArt. 103ZVG§ 83ZPO§ 90LG Ravensburg, Beschl. v. 14.01.2011 – 3 T 40/10 (rechtskräftig)LG RavensburgBeschl.14.1.20113 T 40/10rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Für die Begründung der Zulassung eines „sonstigen“ Beistands im Zwangsversteigerungsverfahren genügt es nicht, auf die fehlende Sachkunde des Schuldners hinzuweisen und pauschal ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Schuldner und Beistand zu behaupten.

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