ZfIR 2011, A 5

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Thüringen: Grunderwerbsteuererhöhung auf 5 %

Die vom Thüringer Landtag beschlossene Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Dieses wird voraussichtlich am 6.4.2011 erscheinen. Die Grunderwerbsteuer knüpft grundsätzlich an das Vorliegen eines rechtswirksamen Verpflichtungsgeschäfts an, in der Regel den notariell beurkundeten Kaufvertrag. Wird dieser Kaufvertrag vor dem Inkrafttreten des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer geschlossen, und bedarf er zur Wirksamkeit keiner Genehmigung, beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises. Nach der Verkündung der Steuersatzänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt beträgt die Grunderwerbsteuer nunmehr 5 % bezogen auf die Kaufsumme.
Im Jahr 2010 betrug das Grunderwerbsteueraufkommen in Thüringen 56,4 Millionen €. Im Vergleich zum Jahr 2009 gab es eine Steigerung des Aufkommens um knapp 11 %.
Mit der durch den Landtag beschlossenen Erhöhung wird mit einem Steuermehraufkommen von rund 22 Millionen € pro Jahr gerechnet.
(Quelle: Pressemitteilung des Finanzministeriums des Freistaates Thüringen vom 29.3.2011)

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