ZfIR 2011, A 4

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Gesetzgebung: ESUG – Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform

Auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag stellte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 7.4.2011 in Berlin ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vor.
ZfIR 2011, A 5
Auf der zweiten Stufe der Reform soll das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren neu geregelt werden. Der Anstieg auf 109 000 Verbraucherinsolvenzen im vergangenen Jahr zeige, dass die Überschuldung privater Haushalte weiter zunehme. Aber auch kleinere Unternehmen geraten häufig in finanzielle Schieflage.
Im Koalitionsvertrag habe man sich darauf geeinigt, einen schnelleren Neustart zu ermöglichen, indem das Verfahren der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren soll nur dann ermöglicht werden, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden. Hierbei sprach die Bundesjustizministerin von einer Quote von etwa einem Viertel. Könne der Schuldner diese Voraussetzungen nicht erfüllen, komme es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung.
Zum Hintergrund: Die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Insolvenzrechtsreform soll in drei Stufen erfolgen.
Die erste Stufe hat die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) leistet einen Beitrag zur Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen.
Die zweite Stufe der Reform wendet sich dem Recht der Verbraucherinsolvenz zu. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Zeit der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre zu halbieren. Zu diesem Vorhaben äußerte sich die Bundesjustizministerin heute im Rahmen des 8. Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin.
Die dritte Stufe der Reform wird sich im Schwerpunkt mit dem Thema Konzerninsolvenz beschäftigen.
Einzelheiten zu dem Gesetzentwurf des ESUG finden Sie unter: www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_ESUG_23022011.pdf
(Quelle: Pressemitteilung BMJ vom 7.4.2011)

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