ZfIR 2011, 295

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011RechtsprechungSteuerrechtGrEStG §§ 8, 9Definition der Gegenleistung zur Feststellung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei ErbbaurechtserwerbGrEStG§ 8GrEStG§ 9BFH, Urt. v. 08.09.2010 – II R 3/10BFHUrt.8.9.2010II R 3/10

Leitsatz der Redaktion:

1. Die Verpflichtung des Erwerbers des Erbbaurechts eines unbebauten Grundstücks, dieses zu bebauen, stellt keine Gegenleistung dar.
2. Alleinige Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der von dem Erwerber einmalig geleistete Erbbauzins.

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