ZfIR 2010, 291

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtAO § 129, § 181 Abs. 5; BewG § 25; FGO § 120 Abs. 368. Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist aber vor Ablauf der Festsetzungsfrist der GrundsteuerBFH, Urt. v. 11.11.2009 – II R 14/08 (FG Leipzig)BFHUrt.11.11.2009II R 14/08FG Leipzig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Einheitswertbescheid kann gem. § 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erlassen oder korrigiert werden, als die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist.

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