ZfIR 2010, 289

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtSachenRBerG § 118 Abs. 2 Nr. 262. Unentgeltliche Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach SachenRBerG bei konkludentem Einverständnis des Eigentümers zur Mitbenutzung des GrundstücksBGH, Urt. v. 29.01.2010 – V ZR 127/09 (OLG Brandenburg)BGHUrt.29.1.2010V ZR 127/09OLG Brandenburg

Leitsatz des Gerichts:

Das Einverständnis des Grundstückseigentümers nach § 118 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerG bezieht sich nur auf die Mitbenutzung, nicht auch auf ihre Unentgeltlichkeit. Es muss nicht ausdrücklich erklärt, sondern kann auch durch ein konkluden-ZfIR 2010, 290tes Verhalten zum Ausdruck gebracht werden, aus dem sich klar ergibt, dass die Mitbenutzung nicht bloß geduldet werden soll.

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