ZfIR 2009, 304

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 93 ZPO; AnfG § 1170. Kostentragungspflicht des Klägers bei anerkannter Anfechtungsklage ohne vorgerichtliche Aufforderung zur Duldung der ZwangsvollstreckungOLG Brandenburg, Beschl. v. 25.02.2009 – 7 W 12/09 (LG Potsdam)OLG BrandenburgBeschl.25.2.20097 W 12/09LG Potsdam

Leitsatz des Gerichts:

Auch im Anfechtungsprozess gibt der Beklagte regelmäßig erst dann eine Veranlassung zur Klageerhebung, wenn er vorgerichtlich erfolglos zur Duldung der Zwangsvollstreckung aufgefordert worden ist.

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