ZfIR 2009, 293

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB § 346 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2Wertersatz für Belastung des nach Rücktritt zurückzugewährenden Grundstücks bei Unmöglichkeit ihrer BeseitigungBGB§ 346BGH, Urt. v. 10.10.2008 – V ZR 131/07 (OLG Frankfurt/M.) +BGHUrt.10.10.2008V ZR 131/07OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Falle des Rücktritts ist der Rückgewährschuldner verpflichtet, eine von ihm begründete Belastung des empfangenen Gegenstands zu beseitigen.
2. Wertersatz wegen der Belastung kann der Rückgewährgläubiger nur verlangen, wenn feststeht, dass dem Rückgewährschuldner deren Beseitigung unmöglich ist.

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