ZfIR 2009, 276
Die Einstellung der Zwangsverwaltung
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Einzelne Tatbestände
- 1. Einstellung nach § 153b ZVG
- 2. Einstellung gegen den Gläubigerwillen
- 3. Einstellung auf Gläubigerantrag
- 4. Einstellung auf Schuldnerantrag
- 5. Antrag des Zwangsverwalters
- III. Fazit
- *
- Dipl.-Rechtspfleger, Heilbronn
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