ZfIR 2008, 307

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2008 Rechtsprechung Rechtsprechung zum Steuerrecht GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1Keine Rückzahlung von Grunderwerbsteuer wegen Aufhebung eines Kaufvertrages bei Weiterveräußerung durch den Ersterwerber als Vertreter der von ihm beherrschten zweiterwerbenden Gesellschaft GrEStG§ 16 BFH, Urt. v. 25.04.2007 – II R 18/05 (FG Münster)BFHUrt.25.4.2007II R 18/05FG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück dieses weiterveräußert, verbleibt dem Ersterwerber die Möglichkeit der Verwertung einer aus dem ursprünglichen Erwerbsvorgang herzuleitenden Rechtsposition auch dann, wenn der Aufhebungs- und der Weiterveräußerungsvertrag in aufeinanderfolgenden Urkunden abgeschlossen werden.
2. Tritt der Ersterwerber in einem solchen Fall bei der Beurkundung des Weiterveräußerungsvertrages als Vertreter einer Kapitalgesellschaft als Zweiterwerberin auf und ist er an dieser Gesellschaft maßgeblich beteiligt, spricht dies prima facie für ein Handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse.

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