ZfIR 2026, 343

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWEG § 5 Abs. 4 Satz 1, § 7 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 48 Abs. 3 Satz 3; WGV § 3 Abs. 1, 268. Keine nachträglich grundbuchliche Eintragung („Richtigstellung“) der in Teilungserklärung vereinbarten Haftung des Sondernachfolgers nach 31. 12. 2025 bei Veräußerung nach dem 1. 1. 2026 WEG§ 5 WEG§ 7 WEG§ 10 WEG§ 48 WGV§ 3 KG, Beschl. v. 10.03.2026 – 1 W 49/26 (rechtskräftig; AG Charlottenburg)KGBeschl.10.3.20261 W 49/26rechtskräftigAG Charlottenburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist eine Haftungsklausel i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG (Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden) nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 3 WEG bestimmten Übergangsfrist nicht ausdrücklich im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs (s. § 3 Abs. 1, 2 WGV) eingetragen worden, kann sie im Falle einer nach dem 1. 1. 2026 erfolgten Veräußerung die Wirkungen gegenüber Sondernachfolgern nach § 10 Abs. 3 WEG jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels nicht mehr entfalten.
2. Eine Richtigstellung des Grundbuchs im Wege der ausdrücklichen Eintragung einer Haftungsklausel im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs kann nach Eintritt eines Sondernachfolgers in die Gemeinschaft nicht mehr erfolgen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell