ZfIR 2026, 341

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtEGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3; BGB § 1888 Abs. 1, § 1850 Nr. 1, 5; VwVfG § 16 Abs. 461. Genehmigung des von bestelltem Vertreter bei unbekanntem Eigentümer vorgenommenen Grundstücksverkaufs durch die den Vertreter bestellende Behörde EGBGBArt. 233 § 2 BGB§ 1888 BGB§ 1850 VwVfG§ 16 BGH, Beschl. v. 26.03.2026 – V ZB 13/25 (LG Mühlhausen)BGHBeschl.26.3.2026V ZB 13/25LG Mühlhausen

Leitsatz des Gerichts:

Für die erforderliche Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts, das ein nach Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB bestellter Vertreter abgeschlossen hat, ist die Behörde zuständig, die für dessen Bestellung zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn die Bestellungsbehörde sich selbst oder eine ihr zugehörige Behörde als Vertreterin bestellt hat (Fortführung von Senat, Urt. v. 25. 10. 2002 – V ZR 243/01, ZfIR 2003, 122 (LS) = NZG 2003, 532, 533).

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