ZfIR 2026, 331

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2026 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtWEG § 5 Abs. 2Vereinbarung des Sondereigentums für dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen beherbergende Räume WEG§ 5 BGH, Urt. v. 20.02.2026 – V ZR 34/25 (LG Koblenz) +BGHUrt.20.2.2026V ZR 34/25LG Koblenz

Leitsatz des Gerichts:

Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i. S. d. § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im (zwingenden) Gemeinschaftseigentum; sie können daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden (insoweit Aufgabe von Senatsurt. v. 2. 2. 1979 – V ZR 14/77, BGHZ 73, 302, 311; Senatsurt. v. 5. 7. 1991 – V ZR 222/90, NJW 1991, 2909).

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