ZfIR 2025, 319

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG §§ 18, 76 Abs. 1, § 83 Nr. 669. Keine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nach ausreichender Deckung in einem Verfahren bei nicht verbundenen Verfahren ZVG§ 18 ZVG§ 76 ZVG§ 83 LG Lübeck, Beschl. v. 29.11.2023 – 7 T 471/23 (rechtskräftig; AG Reinbek)LG LübeckBeschl.29.11.20237 T 471/23rechtskräftigAG Reinbek

Leitsatz des Gerichts:

Werden mehrere Grundstücke in verschiedenen Verfahren versteigert, gilt § 76 ZVG nicht. Die Regelung kann auch dann nicht analog angewendet werden, wenn zwar die Voraussetzungen für eine Verbindung nach § 18 ZVG vorliegen, eine Verbindung aber – etwa aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten – nicht erfolgt.

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