ZfIR 2025, 308

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2025 RechtsprechungSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; WEG § 9a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 16 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 2 Nr. 4WEMoG: Kein Abzug von Werbungskosten schon bei Zahlung der Erhaltungsrücklage an die GdWE EStG§ 9 EStG§ 21 WEG§ 9a WEG§ 16 WEG§ 19 BFH, Urt. v. 14.01.2025 – IX R 19/24 (FG Nürnberg)BFHUrt.14.1.2025IX R 19/24FG Nürnberg

Leitsatz des Gerichts:

Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 1. 12. 2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt.

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