ZfIR 2023, A 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 Aktuell

Bundestag beschließt die Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch

Beim Bauen und Planen von Gebäuden kann es künftig schneller gehen. Der Deutsche Bundestag hat am 15. 6. 2023 das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften, die sog. BauGB-Digitalisierungsnovelle, verabschiedet. Der Bundesrat ließ diese am 16. 6. 2023 ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren werden schneller, so dass private und staatliche Investitionen unkomplizierter umgesetzt werden. So wird das Bauleitplanverfahren weiter gestrafft und die Digitalisierung bei der Bauplanung gestärkt.
Hier die Änderungen des Gesetzes im Detail:
  • Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
  • Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
  • Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
  • Neben dem Bauleitplanverfahren ändert der Gesetzentwurf das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen. (BMWSB PM v. 15. 6. 2023)

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